„ERFOLG misst sich an der Zufriedenheit mit sich selbst und dem eigenen TUN “
„ERFOLG misst sich an der Zufriedenheit mit sich selbst und dem eigenen TUN “

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Seminare und Workshops

 

  1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

 

1.1. Sabine Passafaro ERFOLGS-TUN-ING. Coaching, Seminare und Workshops (im Folgenden bezeichnet als „Sabine Passafaro“) ist Anbieterin für Coaching und Weiterbildungen und erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Workshopleitung und Seminarleitung sowie Aus- und Weiterbildung, in (Klein-)Gruppen und Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).

 

1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einem Angebot in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“).

Als Teilnehmer geeignet sind Personen und Gruppen, die die Zugangsvoraussetzungen für das jeweilige spezifische Angebot von Sabine Passafaro erfüllen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner von Sabine Passafaro. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.

 

1.3. Sabine Passafaro erbringt ihre Leistungen durch sie selbst in Person oder eigene Mitarbeiter. Sabine Passafaro ist berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als „Coaches“) zu erbringen.

 

1.4. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Sabine Passafaro und ihre vertraglich verpflichteten Coaches erbrachten Leistungen.

 

1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten Sabine Passafaro auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

 

  1. Anfrage / Anmeldung und Vertragsschluss / Buchung

 

2.1. Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung.

 

2.2. Anfragen für Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sind formlos und erfolgen (fern-) mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, einer kostenpflichtigen Bestandsaufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (bei Rahmenverträgen). Der Vertrag für Coachings, Veranstaltungen für Gruppen und Teams wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw.

der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellen Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.

 

2.3. Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. mit der bedingten Teilnahmebestätigung erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit geltende Ergänzungsverträge vorab ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben.

 

2.4. Die Teilnehmenden von Coachings, Seminaren und Workshops bestätigen, dass keine Mitgliedschaft in einer Sekte, bei Scientology oder das Vorliegen einer schweren psychischen Störung oder Verhaltensstörungen (ICD-10) vorliegt.

 

2.5. Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. der Teilnahmebestätigung oder des Weiterbildungsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch Sabine Passafaro schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.

 

 

3. Leistungen

 

3.1. Die Verantwortung für die Organisation von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen, ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung.

 

3.2. Mit der Durchführung des Auftrages wird in Absprache Sabine Passafaro persönlich oder nach Absprache ein Mitarbeiter von Sabine Passafaro bzw. der/die jeweils durchführende/n Coach/es beauftragt.

 

3.3. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Trainings ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Trainingsbausteinen, Seminarbeschreibungen, Angeboten bzw. Curricula.

 

3.4. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei Sabine Passafaro. In der Gebühr inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen und Handouts zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmer.

 

3.5. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist Sabine Passafaro verantwortlich. Der Auftraggeber / Teilnehmer hat ein Mitspracherecht. Stellt Sabine Passafaro / der Coach während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet sie / er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes. Sabine Passafaro / der Coach kann nach eigenem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweiseeinschränken. Sabine Passafaro / der Coach können Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. Sabine Passafaro / der Coach wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber/ Teilnehmer zum frühst möglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers / Teilnehmers, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.

 

3.6. Sabine Passafaro / der Coach werden nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch Sabine Passafaro / den Coach allein nicht gegeben werden.

 

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

 

4.1. Bei Coaching, Training, Gruppen- und Teamveranstaltungen:

 

4.1.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von zehn Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto von Sabine Passafaro zu entrichten.

 

4.1.2. Rahmenverträge für die Abnahme von Kontingenten durch den Auftraggeber sind möglich. Ein Kontingent ergibt sich aus dem Abruf vereinbarter Leistungspakete binnen einer definierten Frist (z.B. innerhalb eines Jahres). Die Details regeln hier die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträge in ihrer jeweils gültigen aktuellen Fassung.

 

4.1.3. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Großgruppenveranstaltungen).

 

4.1.4. Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (Firmensitz Sabine Passafaro, Niedereschach) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Kosten für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach für die zum Einsatz gelangenden Coaches benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten erfolgt bei der Bahn nach einem Pauschalpreis in Höhe des Flex Preises der 1. Klasse; Hotel und Taxi / ÖPNV erfolgt nach Aufwand der Coaches entsprechend den Belegen; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in 60 Eurocent pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.

 

4.1.5. Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation des Coachings / der Veranstaltung in einem externen Seminarhotel / Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.

 

4.1.6. Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von Sabine Passafaro / vom Coach erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungs- und Bilanzierungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) sowie die Erstellung und der Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und -konditionen erbracht.

 

4.1.7. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, E-Mails, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.

 

4.1.8. Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmer.

 

4.1.9. Die weiteren bzw. abweichenden Details zu Honorarsätzen und Rahmenbedingungen regeln die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Verträge in der jeweils gültigen aktuellen Fassung.

 

4.2. Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Coachings oder Veranstaltungen. Sabine Passafaro ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Coachingsession / Veranstaltung von dieser auszuschließen.

 

4.3. Während des Zahlungsverzuges ist Sabine Passafaro berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

 

5. Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse

 

5.1. Bei Verträgen über Coaching, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten zur Unternehmensberatung und Unternehmensentwicklung:

 

5.1.1. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 %, innerhalb von vier bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75 % sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100 % des Honorars.

 

5.1.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

 

5.2. Kann Sabine Passafaro / ein Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung eine Coachingsitzung oder die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist Sabine Passafaro verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Sabine Passafaro sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

 

6. Urheberrecht

 

6.1. Ton- oder Videomitschnitte des Coachings/ Trainings ist ohne schriftliche Erlaubnis von Sabine Passafaro nicht gestattet.

 

6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei Sabine Passafaro. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von Sabine Passafaro zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten.

 

6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

7. Datenschutz

 

7.1. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

7.2. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.

 

7.3. Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von Sabine Passafaro genutzt werden können.

 

 

8. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht

 

8.1. Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Sabine Passafaro ist von

 

der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.

 

8.2. Sabine Passafaro ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen erfordern oder wenn Sabine Passafaro aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

 

8.3. Der Auftraggeber entbindet Sabine Passafaro / den Coach von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.

 

8.4. Der Auftraggeber gewährt Sabine Passafaro das Recht, den Namen des Unternehmens, dessen Marke und Logo sowie Informationen über das Projekt unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Geheimhaltungspflichten zu Referenzzwecken zu verwenden.

 

 

9. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

 

9.1. Sabine Passafaro versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Ihre Mitarbeiter und Coaches werden nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult bzw. besuchen keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard.

 

9.2. Sabine Passafaro erklärt außerdem, dass es die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner Maßnahmen) ablehnt. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der Auftraggeber mit Vertragsschluss auch für sich selbst und gestellte Teilnehmer.

 

9.3. Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber Sabine Passafaro oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, Ehrverletzungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen Sabine Passafaro zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Coachings / Veranstaltungen.

 

9.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen Coaching oder Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist Sabine Passafaro bzw. der durchführende Coach vor Beginn eines Coachings / einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt Sabine Passafaro / den Coach, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einem Coaching / einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.

 

9.5. Der Ausschluss von Auftraggebern / Teilnehmern von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen (z.B. Outdoorübungen) aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Sabine Passafaro / der Coach feststellen, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber / Teilnehmer nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers / Teilnehmers.

 

9.6. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.

 

 

10. Haftung

 

10.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet auch seine persönlichen Gegenstände selbst. Sabine Passafaro haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht bzw. nur bis zur Höhe bestehender Versicherungssummen.

 

10.2. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht Sabine Passafaro, genießen die Teilnehmer keinen Versicherungsschutz durch sie.

 

10.3. Der Auftraggeber / Teilnehmer stellt Sabine Passafaro von der Haftung von Schäden frei, die Sabine Passafaro, ihre Mitarbeiter oder Coaches durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat/haben.

 

10.4. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.

 

10.5. Der Auftraggeber / Teilnehmer darf gegen Forderungen von Sabine Passafaro nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

11.Schlussbestimmungen

 

11.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

 

11.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

11.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

11.4. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.

 

11.5. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurückzuführen.

 

11.6. Als Gerichtsstand wird Villingen-Schwenningen vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.